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Passwesen
Ausweispflicht in Deutschland
Deutsche
Staatsangehörige, die das 16.Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen
Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen
Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für
Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen
und sich durch diesen ausweisen können.
Ein Verstoß gegen die
Ausweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße
geahndet werden kann.
Passpflicht bei Auslandsreisen
Bei
Überschreitung einer Auslandsgrenze ist grundsätzlich das Mitführen eines
gültiges Reisepasses, für Kinder unter 12 Jahren der Besitz eines
Kinderreisepasses vorgeschrieben. Kinder ab
Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen einen elektronischen Reisepass bzw.
einen Personalausweis.
Ob eine Passpflicht
besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich reicht für deutsche Staatsbürger bei Reisen innerhalb der
Europäischen Union und in vielen anderen Urlaubsländern der Besitz eines
endgültigen Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus.
Aus Haftungsgründen kann
seitens der Passbehörden keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt
werden.
Generell gilt!
Alle
Ausweise bzw. Pässe können nur noch mit einem
aktuellen biometrietauglichen Lichtbild ausgestellt werden.
Gebühren für Pässe
und Ausweise
Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit
dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben
ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26.
Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und
berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem
Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes
Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument
dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium des Innern
empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten
Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei Ihrer
zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen
Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur
Verfügung.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Passamt, Frau Patzelt (09391/6007-31)
oder per
gerne zur Verfügung.
Informationen zu den Einreisebestimmungen
ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des
jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.
Länder- und
Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes
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