ReisepassMuster ePass

 

Der neue elektronische Reisepass, kurz „ ePass “, der am 1. November 2005 eingeführt wurde, enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes elektronisch gespeichert werden.

Seit 1. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal im Chip gespeichert.

Der Reisepass kann nur noch mit einem aktuellen biometrietauglichen Lichtbild ausgestellt werden.


Die Eintragung von Kindern in den Reisepässen der Eltern ist seit 1. November 2007 nicht mehr möglich. Diese Einträge sind ab dem 26. Juni 2012 sogar ungültig.
Ebenso entfallen ist der Eintrag eines Ordens,- bzw. Künstlernamens in den Reisepass.


Alle vor dem 1. November 2007 ausgestellten Reisepässe bleiben bis zu ihrem vorgesehenen Ablaufdatum gültig.

Nähere Informationen über den biometrischen Reisepass sind auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern abrufbar.

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