|
Kinderreisepass
Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann daher nicht mehr verlängert werden. Es muss daher ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem aktuellen biometrietauglichen Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes – ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders des eines Kleinkindes schnell ändert, gilt der ausgestellte Kinderreisepass u.a. dann als ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist. Die Eltern sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderpasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein-oder Ausreise an der Grenze zu vermeiden. Für die Ausstellung eines
Kinderreisepasses benötigen wir folgendes: Die Beantragung des Kinderreisepasses obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteilte antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, sofern der schriftliche Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird. Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor. Passpflicht bei Auslandsreisen mit Kindern Bei Überschreitung
einer Auslandsgrenze ist für Kinder unter 12 Jahren das Mitführen eines
gültigen Kinderreisepasses vorgeschrieben. Seit 1.November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass Ihrer Eltern eingetragen werden. Einreisebestimmungen sind den jeweiligen Staaten vorbehalten und sind daher auch unterschiedlich gesetzlich geregelt. Aus Haftungsgründen kann seitens der Passbehörden keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt werden. Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros. |