Kinderreisepass

Muster KinderreisepassDer maschinenlesbare Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Verlängerung oder Aktualisierung eines noch gültigen Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
Wurde der Kinderreisepass vor dem 1.11.2007 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt behält dieser grundsätzlich seine Gültigkeit.

Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann daher nicht mehr verlängert werden. Es muss daher ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem aktuellen biometrietauglichen Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes – ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders des eines Kleinkindes schnell ändert, gilt der ausgestellte Kinderreisepass u.a. dann als ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist.

Die Eltern sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderpasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein-oder Ausreise an der Grenze zu vermeiden.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir folgendes:
• 1 biometrietaugliches Passbild
• Geburtsurkunde (falls Erstausstellung)
• Unterschriften beider sorgeberechtigten Eltern bzw. Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestätigung über alleiniges Sorgerecht
• Unterschrift des Kindes (Pflicht ab 10 Jahren, jedoch schon ab 6 Jahren möglich)

Kosten:
13 Euro → Erstausstellung
  6 Euro → Verlängerung bzw. Bildaktualisierung

Die Beantragung des Kinderreisepasses obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteilte antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, sofern der schriftliche Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird.

Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.

Passpflicht bei Auslandsreisen mit Kindern

Bei Überschreitung einer Auslandsgrenze ist für Kinder unter 12 Jahren das Mitführen eines gültigen Kinderreisepasses vorgeschrieben.
Kinder ab Vollendung des 12.Lebensjahres benötigen einen elektronischen Reisepass bzw. Personalausweis. Bereits eingetragene Kinder im Reisepass der Eltern können je nach Reiseland ebenfalls zur Einreise berechtigen.

Seit 1.November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass Ihrer Eltern eingetragen werden.

Einreisebestimmungen sind den jeweiligen Staaten vorbehalten und sind daher auch unterschiedlich gesetzlich geregelt. Aus Haftungsgründen kann seitens der Passbehörden keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt werden.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.

Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

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