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Unterlagen
Vor jeder standesamtlichen Trauung ist
die Anmeldung der Eheschließung/der Begründung einer
Lebenspartnerschaft durchzuführen.
Das Standesamt, bei dem die
Eheschließung /Lebenspartnerschaft angemeldet wird, prüft, ob dieser ein
rechtliches Hindernis entgegensteht.
Für die Überprüfung
werden folgende Unterlagen benötigt:
Wenn beide
Partner ledig, volljährig, deutsche Staatsangehörige und ohne
Auslandsbezug sind, genügen in der Regel:
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
(nicht älter als 6 Monate)
Erweiterte Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes, der
Staatsangehörigkeit, der Religionszugehörigkeit und des Wohnsitzes,
erhältlich beim Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung)
Gültiger
Personalausweis oder Reisepass
Bei gemeinsamen Kindern:
neu ausgestellte Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder in der beide
Partner als Eltern eingetragen sind
War ein oder beide
Partner schon ein- oder mehrmals verheiratet/in einer
Lebenspartnerschaft, so werden
zusätzlich

folgende Unterlagen benötigt:
urkundlicher
Nachweis der letzten Ehe
Nachweis
der Ehescheidung/Auflösung
alle früheren Ehen und deren
Auflösung müssen glaubhaft gemacht werden
In Fällen mit
Auslandsberührung (Geburt, Staatsangehörigkeit,
Spätaussiedler, frühere Auslandsehe) empfiehlt sich in jedem Falle die
persönliche Kontaktaufnahme mit dem Standesamt.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem
gewünschten Trautermin angemeldet werden
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